Ruhestandsplanung


Unsere Ruhestandsvereinbarung sichert den Lebensabend. Unsere Partner gehen beruhigt und versorgt in den Ruhestand.

So funktioniert es:

Bestände werden auf ihr-fdl übertragen. Ein Vertrag zwischen Partner und ihr-fdl klärt Höhe und Dauer der Rente.
Aus der Differenz für ihr-fdl werden alle Kosten beglichen, auch für das betreuende Personal. Ihr Personal kann eventuell übernommen werden. Neugeschäft wird aufaddiert und vergütet. Die Rente wird bis zu 20 Jahre bezahlt. Der hinterbliebene Partner erhält 50% der Rente. Der Bestand bzw. die Zusammenarbeit kann von keiner Gesellschaft gekündigt werden.

Ihr Vorteil: Keine Zukunftssorgen!

Die lange als sicher geltende staatliche Rentenvorsorge wackelt und das Fundament, basierend auf den Generationenvertrag, zerfällt langsam aber stetig. Wir Makler sind uns der Auswirkungen bewusst und kommunizieren dies mit Mandanten in einer Vielzahl von Beratungs-gesprächen. Und genau da liegt des Pudels Kern. Akribisch wird die Risikosituation von Mandanten analysiert, bewertet und bedürfnis-gerechte Vorsorge empfohlen.


Aber, wie steht es um Ihre Sicherung des Lebensabends, Ihr Leben nach dem aktiven Vermittlerleben, oder schlimmer Aufgabe der Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen?

Viele Makler haben sich mit dieser Situation bereits auseinandergesetzt, einige noch nicht. Dabei ist es immens wichtig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen. Über Jahre und Jahrzehnte hinweg wurde ein stattliches Volumen an Bestand aufgebaut und gepflegt, womit das Arbeitsleben ausfinanziert war. Was aber, wenn der Tag X eintritt? Nicht jeder Makler hat genügend Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, als das es ausreichend wäre. Sicherlich sind auch private Vorsorgeinstrumente berücksichtigt.


Aber was geschieht mit dem Bestand?

Im Gegensatz zum Vermittler (§84 HGB) nämlich besteht für den Makler kein Ausgleichsanspruch. Dem Makler bleiben nur zwei Alternativen. Bestandsverkauf oder eine Nachfolgeregelung. Ein Bestandsverkauf ist heute aber nicht mehr so einfach und aufgrund der lediglich geltenden Faustregeln in den meisten Fällen unter Wert.


Und was geschieht, wenn es keine geeigneten Nachfolger gibt?
                                                                    
Eine Übergabe an Kinder scheitert oft am Desinteresse für den wenig angesehenen Job.

Mit unserer Ruhestandsvereinbarung bieten wir unserem Partner im Falle der Geschäftsaufgabe den Fortbestand der finanziellen Sicherheit. Der Makler tritt seinen Bestand mit allen Rechten und Pflichten an die ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co.KG ab, woraus der Partner eine garantierte monatliche Rente bezieht. Unser Partner partizipiert an Bestandszuwächsen und weiß auch seine Ehepartner durch die Hinterbliebenenrente abgesichert.

Einfach mal einen Bestand übertragen, das funktioniert heute nicht mehr. Mittlerweile sind auch die Versicherer sehr sensibel geworden,
weil der neue Makler nach Recht und Gesetz nur dann Daten bekommen darf, wenn die Kunden mit einer Übertragung einverstanden sind.

Aus diesem Grund muss mit einer Übergangszeit von mindestens 2-3 Jahren (besser 5-6 Jahren) kalkuliert werden.

Eine Entscheidung sollte also nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn aus eigener Erfahrung in unserer Firma wissen wir dass es oft ganz schnell gehen kann.

Beispiele aus unserem Unternehmen:
Jürgen S. (35 Jahre) - Erwerbsunfähig aufgrund schwerer Diabetes mit Organtransplantation
Dieter H. (50 Jahre) - Verstorben an Darmkrebs
Klaus S. (63 Jahre) - Verstorben nach Herzinfarkt
Klaus F. (65 Jahre) - Verstorben nach Schlaganfall
Sylvia G. (43 Jahre) - Verstorben an Krebs

Bei allen Partnern waren innerhalb von 12 Monaten nach Erkrankung, bzw. Ableben Bestandsabgänge von 30% bis 100% zu verzeichnen.
ACHTUNG !!!
Verstirbt ein Makler (Einzelfirma) erlischt die Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung. Haben die Erben nicht die gesetzlich geforderte Qualifikation, scheitert eine Fortführung des Einzelunternehmens. Die Versicherer zahlen in diesem Fall keine Courtagen mehr.

FAZIT !!!
Nicht warten, sondern handeln.

Aktuell (Auskunft eines Fachanwaltes vom 24.01.2013) können folgende Werte bei einem Bestandsverkauf erzielt werden:
Jahrescourtage x 1,2 abzgl. 20% Stornoabschlag
Das heißt für einen Sachbestand von 200.000 €, mit einer durchschnittlichen Courtage von 18% ergibt dies eine
Bestandsablöse von 34.560 €.

Bei einer Übertragung der Bestände auf ihr-fdl wird dieser Wert in Form einer monatlichen Rentenzahlung bereits nach 2 Jahren erreicht.
Nach 5 Jahren betragen die Rentenleistungen bereits 61.902 € und nach 10 Jahren 117.238 €.
In dieser Berechnung wurde ein Bestandsabrieb von jährlich 10% einkalkuliert.


ihr-fdl Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Luisenburgweg 27
95182 Döhlau
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Fax: +49 (0) 9281 - 14 36 28